Amtliche Bekanntmachung: Hygieneanforderungen an Kangalfische

„Der Landrat – Rhein-Erft-Kreis

Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt teilt mit: Hygienische Anforderungen an die Behandlung mit Kangalfischen (Garra Rufa) aus Sicht des Gesundheitsamtes

Zunächst ist anzumerken, dass diese Anforderungen nur „vorläufig“ sein können, da hier bisher keine infektionshygienischen Erfahrungen im Umgang mit den sogenannten Kangalfischen vorliegen. Im Internet ist z.B. nachzulesen, dass es in den USA und Thailand erhebliche hygienische Probleme mit den sogenannten Fish Spa ́s geben soll, und diese daher in zahlreichen US-Bundesstaaten bereits verboten sind. In Thailand werden seit Anfang 2011 aus den gleichen Gründen verschärfte hygienische Vorschriften diskutiert.

Voraussetzung ist, dass für die therapeutische Anwendung der Kangalfische, z.B. bei Psoriasis, Neurodermitis etc. die „Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ (Heilpraktiker) vorliegen muss. Diese Erlaubnis ist nicht erforderlich, wenn der Einsatz dieser Fische zur Entspannung und ohne das Versprechen heilender Wirkung erfolgt. (Für diese Anwendung bestehen allerdings aus tierschutzrechtlichen Gründen erhebliche Probleme).

Aus hygienischer Sicht könnten zwei Anwendungsformen toleriert werden:

1. Spezielle Anwendungsbehälter für Einzelpersonen ohne Wasseraufbereitung

– Die Fische werden in die beheizte Wanne oder zum Patienten in die Wanne gegeben und nach der Sitzung wieder entnommen.

– Das Wannenwasser wird abgelassen und die Wanne gründlich gereinigt und viruswirksam desinfiziert. Die Einwirkungszeit ist einzuhalten. Danach werden die Desinfektionsmittelreste gründlich ausgespült.

– Die Fische werden in ausgewiesenen Aquarien für jeden Patienten getrennt gehalten und nur bei einem Patienten eingesetzt.

Diese Anwendungsform ist aus hygienischer Sicht relativ unproblematisch, wenn die erneute Anwendung der Fische bei einem anderen Patienten ausgeschlossen wird und die einzelnen Hygienemaßnahmen gewissenhaft durchgeführt werden.

2. Anwendungsbehälter mit Filterung und Desinfektion für einen Patienten für max. 4 Wochen

– Bei dieser Variante benötigt man für jeden Patienten ebenfalls eine eigene Wanne und eigene Fische. Das Wasser verbleibt im Anwendungszeitraum (max. 4 Wochen) in der Wanne.

– Eine Massenvermehrung von Wasser-, Haut-, Darm- und Fischkeimen muss durch eine effektive Aufbereitung (UV, Ozon etc.) sicher unterbunden werden. Eine ausreichende Frischwasserzufuhr ist erforderlich.- Nach Abschluss der Therapie sind Wanne und Aufbereitungssystem gründlich zu reinigen und zu desinfizieren. Die erneute Anwendung der Fische bei anderen Patienten muss wie unter Ziff. 1 ebenfalls ausgeschlossen werden.

Anwendungsbehälter mit Filterung und Desinfektion für mehrere Patienten können vom Gesundheitsamt nach derzeitigem Kenntnisstand nicht toleriert werden. Diese würden der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt gemäß § 37 Infektionsschutzgesetz unterliegen. Da die in öffentlichen Bädern gemäß DIN 19643 üblichen Desinfektionsverfahren mit Chlor hier nicht anwendbar sind, und über alternative wirksame Desinfektionsmöglichkeiten keine Erfahrungen vorliegen, ist diese Verfahrensweise aus Sicht des Gesundheitsamtes nicht möglich.

Nach allen vorliegenden einschlägigen Merkblättern und Stellungnahmen anerkannter deutscher Institutionen muss eine Kangalfisch-Therapie generell patientenbezogen in einer Einzelbadewanne erfolgen. Bisher ist dem Gesundheitsamt keine Studie bekannt, die belegt, dass eine „Quarantänezeit“ zwischen unterschiedlichen Patienten zu einer Verminderung der Keimbesiedelung der Fische und/oder des Risikos einer Infektionsübertragung führen.

Eine regelmäßige Überwachung der Fische durch geeignete Personen (z. B. Tierarztpraxis) im Hinblick auf mögliche Krankheitsübertragung ist ebenfalls erforderlich.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass tierschutzrechtliche Belange in den o.g. Hygieneanforderungen nicht berücksichtigt wurden. Diesbezüglich muss das zuständige Veterinäramt konsultiert werden.

Weitere Informationen erhalten Sie:

Gesundheitsamt Rhein-Erft-Kreis

Abteilung Umwelt- und Seuchenhygiene Dipl.-Ing. Eckhard Boll Tel. 02271/83-4535″

 

Quelle: https://docs.google.com/gview?url=http://www.kangalfisch-therapie.net/fileadmin/_temp_/Hygieneanforderungen_Kangalfische_REK.pdf&chrome=true