Bundesland Nordrhein-Westfalen schränkt kosmetische Nutzung des Garra Rufa weiterhin ein
Bundesland Nordrhein-Westfalen schränkt kosmetische Nutzung des Garra Rufa weiterhin ein Tierschutz: Verwendung von Kangalfischen (Rote Saugbarbe, Garra rufa) zu kosmetischen Zwecken nicht erlaubnisfähig! Kangalfische sind Rote Saugbarben aus der Region Kangal (Türkei). Sie werden zunehmend gewerblich zu kosmetischen und medizinischen Zwecken bei der Fußpflege/Fußbehandlung eingesetzt. Ihr Einsatz wird von den Therapiezentren unterschiedlich gehandhabt: Entweder werden […]
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