Bundesland Nordrhein-Westfalen schränkt kosmetische Nutzung des Garra Rufa weiterhin ein

Bundesland Nordrhein-Westfalen schränkt kosmetische Nutzung des Garra Rufa weiterhin ein

Tierschutz: Verwendung von Kangalfischen (Rote Saugbarbe, Garra rufa) zu kosmetischen Zwecken nicht erlaubnisfähig!

Kangalfische sind Rote Saugbarben aus der Region Kangal (Türkei). Sie werden zunehmend gewerblich zu kosmetischen und medizinischen Zwecken bei der Fußpflege/Fußbehandlung eingesetzt. Ihr Einsatz wird von den Therapiezentren unterschiedlich gehandhabt: Entweder werden die Fische bei mehreren Kunden oder Patienten eingesetzt und zwischen zwei Einsät- zen einer Quarantäne unterzogen oder sie werden nach der Behandlung getötet, um jegliches Risiko der mikrobiologischen Übertragung von Krankheitserregern durch die Fische auf den Menschen auszuschließen.

Dass die Anwendung von Kangalfischen infektionshygienische Risiken birgt, gilt als gesichert. Es besteht die Gefahr der Übertragung von Krankheitserregern von Mensch zu Mensch und die Gefahr der Infektion mit Erregern der Fische, falls die Fische bei mehreren Patienten ge- nutzt werden. Aus diesem Grund müssen die Behörden auch, neben der tierschutzrechtlichen Beurteilung, die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes beachten und anwenden.

Zurzeit werden Kangalfische (Garra rufa) frei und ohne Restriktionen im Internet gehandelt.

Kangalfische sind jedoch Wirbeltiere und uneingeschränkt nach Deutschem Tierschutzgesetz geschützt! Eine gewerbsmäßige Haltung zu kosmetischen und Wellness-Zwecken ist nicht erlaubnisfähig, weil durch die Haltung den Fischen unvermeidbare Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt werden, die mit einem vernünftigen Grund nicht in Einklang zu bringen sind.

Rechtlich sind Kangalfische beim Einsatz am Menschen, ähnlich den medizinischen Blutegeln oder Fliegenmaden zur Behandlung von Wunden, als Arzneimittel zu sehen.

Werden Garra rufa zur Linderung oder Heilung von Krankheiten eingesetzt, ist eine Heilprakti- kererlaubnis erforderlich.

Mehr: http://www.lanuv.nrw.de/agrar/tiergesundheit/tierschutz/kangal.htm

Über LANUV: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW) ist als Landesoberbe- hörde in den Fachgebieten Naturschutz, technischer Umweltschutz für Wasser, Boden und Luft sowie Verbrau- cherschutz und Lebensmittelsicherheit tätig. Das LANUV ist im Internet unter www.lanuv.nrw.de präsent.

Ansprechpartner für die Presse: Peter Schütz, Pressesprecher, Tel.: 02361 305-1337; Eberhard Jacobs, Stellv. Pressesprecher, Tel.: 02361/305-1521; Mail: pressestelle@lanuv.nrw.de