VG Augsburg zum Tierschutz
Knabberfische dürfen weiter im Schönheitssalon arbeiten
Quelle: lto.de
Der Besitzer eines Schönheitssalons darf bei seinen Behandlungen weiter Knabberfische einsetzen. Darauf einigte sich der Mann mit der Stadt Augsburg vor dem Verwaltungsgericht (VG). Er hatte gegen einen Bescheid geklagt, mit dem ihm aus tierschutzrechtlichen Gründen verboten werden sollte, dass Kangalfische Hautschuppen seiner Kunden abnagen.
Die Stadt argumentierte, die Fische seien dabei einem großen Stress ausgesetzt. Ein vom Verwaltungsgericht bestellter Gutachter sah das jedoch anders: Für die Fische sei es etwas ganz Normales, einen Fuß abzusuchen und daran zu knabbern, wenn er im Wasser ist – darunter litten die Tiere nicht.
Dem Vergleich zwischen Stadt und Kläger zufolge durfte der Mann sein Geschäft zunächst zwei Jahre weiter betreiben, sofern er sich an bestimmte Auflagen zum Schutz der Fische hielt.
Quelle: dpa / LTO-Redaktion
