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VG Augsburg zum Tierschutz: Knabberfische dürfen weiter im Schönheitssalon arbeiten

VG Augsburg zum Tierschutz

Knabberfische dürfen weiter im Schönheitssalon arbeiten

Quelle: lto.de

Der Besitzer eines Schön­heits­salons darf bei seinen Behand­lungen weiter Knabber­fische einsetzen. Darauf einigte sich der Mann mit der Stadt Augsburg vor dem Verwal­tungs­ge­richt (VG). Er hatte gegen einen Bescheid geklagt, mit dem ihm aus tierschutz­recht­lichen Gründen verboten werden sollte, dass Kangal­fische Hautschuppen seiner Kunden abnagen.

Die Stadt argumen­tierte, die Fische seien dabei einem großen Stress ausge­setzt. Ein vom Verwal­tungs­ge­richt bestellter Gutachter sah das jedoch anders: Für die Fische sei es etwas ganz Normales, einen Fuß abzusuchen und daran zu knabbern, wenn er im Wasser ist – darunter litten die Tiere nicht.

Dem Vergleich zwischen Stadt und Kläger zufolge durfte der Mann sein Geschäft zunächst zwei Jahre weiter betreiben, sofern er sich an bestimmte Auflagen zum Schutz der Fische hielt.

Quelle: dpa / LTO-Redaktion

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