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Knabberfische deutschlandweit legal nutzen

Knabberfische deutschlandweit legal nutzen

Der Betrieb eines Fisch-Spas mit Garra rufa (Knabber­fi­schen / Kangal­fi­schen) ist in Deutschland grund­sätzlich möglich – bundes­län­der­über­greifend, sofern Sie die Vorgaben zu Tierschutz, Hygiene und gewerb­licher Geneh­migung einhalten.

Was Sie dafür konkret brauchen, erfahren Sie auf unserer Seite zur recht­lichen Lage von Fisch-Spas sowie in unseren Seminaren zum Sachkun­de­nachweis nach §11 Tierschutzgesetz.

MEDIFISCH begleitet Sie unabhängig vom Bundesland – von der ersten Idee bis zur Eröffnung Ihres eigenen Fisch-Spas. Kontak­tieren Sie uns gerne für eine indivi­duelle Beratung.

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