Rechtliche Lage / Legaler Betrieb eines FISCH-SPA für Fischpediküre & Fischtherapie
Immer häufiger wenden sich Interessenten und Neukunden an MEDIFISCH. Neben den Fragen um die Abwicklung des Verkaufs und den Betrieb an sich rückt die rechtliche Situation des Fischspa Betriebs in Deutschland immer mehr in den Vordergrund.
Bei MEDIFISCH erreichen uns regelmäßig Anfragen von potenziellen Neukunden, die sich über die rechtliche Lage der Garra-Rufa-Fischtherapie und Fischpediküre informieren möchten – oft verunsichert, weil sie in den Medien negative Schlagzeilen über die Fischtherapie gelesen haben und von Verboten oder Schließungen gehört haben. Fakt ist jedoch, dass es die Fischtherapie und die Fischpediküre bereits deutschlandweit gibt. Außerdem ist es kein Problem, diese legal und öffentlich zu betreiben. Es sind nur gewisse Vorschriften zu beachten. Der Betrieb von FISCH SPAs in Deutschland ist bei Einhaltung der Vorschriften legal.
MEDIFISCH ist daran interessiert Sie aufzuklären und in dem Aufbau eines eigenen Fisch-SPAs zu unterstützen. Sie erhalten Hilfe und Rat bei der Gründung Ihres Fischspas unabhängig in welcher Stadt oder welchem Bundesland Sie tätig werden möchten.
Interessenten laden wir zur Teilnahme an unseren Garra Rufa Seminaren ein. Mindestteilnehmerzahl für ein Garra Rufa Seminar sind zwei Teilnehmer. Gerne schulen wir Sie bei Ihnen daheim – verweisen aber darauf, dass die Schulung bei uns Ort qualitativ besser ist, da wir Zugang zu Laboren und Fischen haben.
Für den zukünftigen Fisch-Spa Betreiber bieten wir Ihnen ein Seminarpaket an, in dem Sie 2 Tage lang alle nötigen Inhalte beigebracht bekommen. Die aktuellen Preise und Termine finden Sie auf unserer Seminarseite.
