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VG Augsburg zum Tierschutz: Knabberfische dürfen weiter im Schönheitssalon arbeiten

VG Augsburg zum Tierschutz

Knabberfische dürfen weiter im Schönheitssalon arbeiten

Quelle: http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/knabberfische-duerfen-weiter-im-schoenheitssalon-eingesetzt-werden/

Der Besitzer eines Schön­heits­salons darf bei seinen Behand­lungen weiter “Knabber­fische” einsetzen. Darauf einigte sich der Mann am Mittwoch mit der Stadt Augsburg vor dem VG. Er hatte gegen einen Bescheid geklagt, mit dem ihm aus tierschutz­recht­lichen Gründen verboten werden sollte, dass Kangal­fische Hautschuppen seiner Kunden abnagen.

Die Stadt argumen­tierte, die Fische seien dabei einem großen Stress ausge­setzt, wie eine Gerichts­spre­cherin sagte und einen Bericht des Bayeri­schen Rundfunks bestätigte.

Ein vom Verwal­tungs­ge­richt (VG) bestellter Gutachter habe das jedoch anders gesehen. “Für die Fische ist das etwas ganz Normales, dass sie einen Fuß absuchen und daran knabbern, wenn er im Wasser ist”, sagte eine Sprecherin. Darunter litten die Tiere nicht, habe der Gutachter erläutert.

Dem Vergleich zwischen Stadt und Kläger zufolge darf der Mann sein Geschäft zunächst zwei Jahre weiter betreiben, wenn er sich an bestimmte Auflagen zum Schutz der Fische hält.

dpa/t­ko/LTO-Redaktion

via VG Augsburg zum Tierschutz: Knabber­fische dürfen weiter im Schön­heits­salon arbeiten.

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