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Fisch SPA eröffnen

Fisch SPA eröffnen: Wie eröffne ich ein Knabberfisch-SPA bzw. Was benötige ich zur Eröffnung eines eigenen Knabberfisch-SPA?

In der Redaktion von MEDIFISCH.de ist die Frage zur Eröffnung eines eigenen gewerblichen Fisch-SPA-Betriebs eine mit der häufigsten gestellten. Diese wird gefolgt von: Was benötige ich zur Eröffnung eines Knabber-Fisch-SPA?

Es ist alles halb so kompli­ziert wie es scheint. Auch wenn einem Zeitungen und Ämter gerne alles möglichst kompli­ziert schildern. Die größte Hürde wurde bereits von vielen Anbietern genommen und davon profi­tieren nun die Nachzügler. Die Avant­garde hatte vielerorts mit lokalen Amtsve­te­ri­nären zu ringen und bezwang deren Desin­for­mation in Rechts­strei­tig­keiten vor Verwal­tungs­ge­richten wie Köln bzw. Gelsen­kirchen (diese Fälle wurden sogar von Mainstream-Medien aufge­griffen und bekannt gemacht). Gewünscht hätte sich MEDIFISCH schon damals das der ein oder andere Fall vor einen Oberver­wal­tungs­ge­richt geklärt worden wäre, um die Staats­kasse und die Gerichte nicht jedes mal mit den selben Lappalien zu belasten.

“In Deutschland haben wir mittler­weile eine sehr klare Tendenz über die Entschei­dungen der Richter. Leider wird diese in den Minis­terien nicht an die Amtsve­te­rinäre in den Kreis­ver­wal­tungen weiter­ge­geben.” Schildert MEDIFISCH-Gründer Philipp Bacher. Sofern die Amtsve­te­rinäre sich nicht selbst­ständig fortbilden bzw. von Minis­terien auf die Fortbil­dungs­mög­lichkeit in diesem Bereich hinge­wiesen werden passiere dort wenig bis nichts. Die meisten seien mit der Situation überfordert und würde daher poten­tielle Betreiber am Telefon abwimmeln, heißt es in der MEDIFISCH-Redaktion.

MEDIFISCH empfiehlt jedem Inter­es­senten sich eine schrift­liche Stellung­nahme des entschei­denen Amtsve­te­ri­näres zu besorgen.

Was wird den nun für den eigenen Betrieb eines Fisch-SPA benötigt?

Als aller Erstes benötigen Sie die Fische. Achten Sie hierbei darauf den origi­nalen Garra rufa zu erhalten nicht einen Ableger von diesem wie zum Beispiel den Garra rufa obtusa. Dieser wird aus Indonesien impor­tiert und in europäi­schen Becken zwischen­ge­lagert und dann als Eigen­zucht weiter­ver­schickt. Die Knabber­freu­digkeit, das Wachstum und die Lebens­er­wartung entsprechen nicht den selben wie der des Originals. Ebenfalls erzielt dieser nicht die selben Ergeb­nisse welche in den klini­schen Studien erwähnt werden.

Sollten man die Fische nicht in Ihrem bereits bestehenden Süßwas­ser­aquarium oder Badewanne halten wollen, benötigt man natürlich noch ein Becken dafür.

Nun möchte man das ganze noch gewerb­liche betreiben, dann empfiehlt sich eine Geneh­migung vom Amtsve­te­rinär. Dieser fragt in der Regel nach einem Sachkun­digen in der Süßwas­ser­aqua­ristik. Sollte der Betreiber selbst keinen Nachweis in Süßwas­ser­aqua­ristik erbringen können, sollten dieses Knowhow durch Dritte einge­bracht werden. Wer jedoch nicht erst geeig­netes Personal suchen möchte, welches den Nachweis mitbringt, macht selbst eine Schulung in Süßwas­ser­aqua­ristik und erbringt somit den vom Amtsve­te­rinär gewünschten Nachweis nach $11 des Tierschutzgesetzes.

Die Sachkunde in Süßwas­ser­aqua­ristik lässt sich in Tages- bzw. Wochen­end­se­mi­naren erlangen. Häufig kann man das Seminar mit anschlie­ßender Prüfung zusammen Buchen. Hat man die Prüfung abgelegt bekommt man ein Zeugnis darüber und legt dies beim Amtsve­te­rinär ab, welcher einem darauf den Betrieb genehmigt.

Zusam­men­ge­fasst braucht man für ein Fisch-SPA also:

  • Garra rufa (50 Stück ab 149€ inkl. Spezi­al­versand innerhalb Deutschlands)
  • Fisch-SPA-Becken (Doppel­becken für 2 Personen ab 550€ inkl. Versand)
  • 1l Futter für 10 Monate (Garrafeed ab 20€)
  • 2 Tage Sachkun­de­se­minar in Süßwas­ser­aqua­ristik (ab 490€ inkl. Schulung, Prüfung, Sachkunde-Ordner)
  • Sachkun­de­prüfung in Süßwas­ser­aqua­ristik (meist im obigen Paket enthalten)
  • Geneh­migung vom Amtsve­te­rinär oder aber eine schrift­liche Stellung­nahme mit der Begründung zur Ablehnung (diese nutzt man dann um ein Verfahren vorm Verwal­tungs­ge­richt zu starten. Die Kosten hierfür müssen vorge­schossen werden und fallen nach ca. 10 Monaten und Urteils­spruch im Sinne des Betreibers der Staats­kasse zur Last)

Die Kosten welche man einplanen sollte liegen bei:

  • Privatem Betreib: 699€ zzgl. (Wasser und Strom)
  • Gewerb­lichem Betrieb: 700€ + 700€ für jeden Platz (bei einem Fisch-SPA mit 4 Doppel-Plätzen wären das also 3500€

 

 

 

 

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