Sachkundenachweis in Süßwasseraquaristik
Gemäß dem Tierschutzgesetz §11 ist für die gewerbliche Nutzung von Wirbeltieren ein Sachkundnachweis erforderlich. Für Garra rufa (Medifische / Knabberfische / Kangalfische), welche ebenfalls Wirbeltiere sind, gilt dieses Gesetz. Hier bnötigt man den Sachkundnachweis in Süßwasseraquaristik.
Der Sachkundenachweis in Süßwasseraquaristik ist eine Schulung mit anschließender Multiply-Choice-Prüfung, ähnlich wie der Theorieprüfung beim erlangen eines Führerscheins. Zum Erwerb des Nachweises muss der Teilnehmer Grundkenntnisse in der Süßwasseraquaristik beherrschen. Hierzu zählt die Kenntnis über Süßwasserfische, Süßwasseraquarien und Aquarientechnik.
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