MEDIFISCH

Sachkundenachweis in Süßwasseraquaristik

Sachkundenachweis in Süßwasseraquaristik

Gemäß dem Tierschutzgesetz §11 ist für die gewerbliche Nutzung von Wirbeltieren ein Sachkundnachweis erforderlich. Für Garra rufa (Medifische / Knabberfische / Kangalfische), welche ebenfalls Wirbeltiere sind, gilt dieses Gesetz. Hier bnötigt man den Sachkundnachweis in Süßwasseraquaristik.

Der Sachkun­de­nachweis in Süßwas­ser­aqua­ristik ist eine Schulung mit anschlie­ßender Multiply-Choice-Prüfung, ähnlich wie der Theorie­prüfung beim erlangen eines Führer­scheins. Zum Erwerb des Nachweises muss der Teilnehmer Grund­kennt­nisse in der Süßwas­ser­aqua­ristik beherr­schen. Hierzu zählt die Kenntnis über Süßwas­ser­fische, Süßwas­ser­aquarien und Aquarientechnik.

Hier gibt es weitere Infos zum Sachkun­de­nachweis in Süßwasseraquaristik

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