MEDIFISCH

Bundesland Nordrhein-Westfalen schränkt kosmetische Nutzung des Garra Rufa weiterhin ein

Bundesland Nordrhein-Westfalen schränkt kosmetische Nutzung des Garra Rufa weiterhin ein

Tierschutz: Verwendung von Kangal­fi­schen (Rote Saugbarbe, Garra rufa) zu kosme­ti­schen Zwecken nicht erlaubnisfähig!

Kangal­fische sind Rote Saugbarben aus der Region Kangal (Türkei). Sie werden zunehmend gewerblich zu kosme­ti­schen und medizi­ni­schen Zwecken bei der Fußpflege/Fußbehandlung einge­setzt. Ihr Einsatz wird von den Thera­pie­zentren unter­schiedlich gehandhabt: Entweder werden die Fische bei mehreren Kunden oder Patienten einge­setzt und zwischen zwei Einsät- zen einer Quarantäne unter­zogen oder sie werden nach der Behandlung getötet, um jegliches Risiko der mikro­bio­lo­gi­schen Übertragung von Krank­heits­er­regern durch die Fische auf den Menschen auszuschließen.

Dass die Anwendung von Kangal­fi­schen infek­ti­ons­hy­gie­nische Risiken birgt, gilt als gesichert. Es besteht die Gefahr der Übertragung von Krank­heits­er­regern von Mensch zu Mensch und die Gefahr der Infektion mit Erregern der Fische, falls die Fische bei mehreren Patienten ge- nutzt werden. Aus diesem Grund müssen die Behörden auch, neben der tierschutz­recht­lichen Beurteilung, die Bestim­mungen des Infek­ti­ons­schutz­ge­setzes beachten und anwenden.

Zurzeit werden Kangal­fische (Garra rufa) frei und ohne Restrik­tionen im Internet gehandelt.

Kangal­fische sind jedoch Wirbel­tiere und unein­ge­schränkt nach Deutschem Tierschutz­gesetz geschützt! Eine gewerbs­mäßige Haltung zu kosme­ti­schen und Wellness-Zwecken ist nicht erlaub­nis­fähig, weil durch die Haltung den Fischen unver­meidbare Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt werden, die mit einem vernünf­tigen Grund nicht in Einklang zu bringen sind.

Rechtlich sind Kangal­fische beim Einsatz am Menschen, ähnlich den medizi­ni­schen Blutegeln oder Fliegen­maden zur Behandlung von Wunden, als Arznei­mittel zu sehen.

Werden Garra rufa zur Linderung oder Heilung von Krank­heiten einge­setzt, ist eine Heilprakti- kerer­laubnis erforderlich.

Mehr: http://www.lanuv.nrw.de/agrar/tiergesundheit/tierschutz/kangal.htm

Über LANUV: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbrau­cher­schutz (LANUV NRW) ist als Landes­oberbe- hörde in den Fachge­bieten Natur­schutz, techni­scher Umwelt­schutz für Wasser, Boden und Luft sowie Verbrau- cherschutz und Lebens­mit­tel­si­cherheit tätig. Das LANUV ist im Internet unter www.lanuv.nrw.de präsent.

Ansprech­partner für die Presse: Peter Schütz, Presse­sprecher, Tel.: 02361 305‑1337; Eberhard Jacobs, Stellv. Presse­sprecher, Tel.: 02361/305‑1521; Mail: pressestelle@lanuv.nrw.de

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