MEDIFISCH

Flensburg

“Verwendung von Kangalfischen (Garra rufa) zu kosmetischen und therapeutischen Zwecken

Der thera­peu­tische Einsatz von Kangal­fi­schen wird in Mittel­europa von verschie­denen Thera­pie­zentren unter­schiedlich gehandhabt. Meist werden die Fische nach einer definiert und verschieden langen Quaran­tä­ne­phase im Anschluss an die Therapie eines Patienten (bei dem die Fische wiederholt einge­setzt wurden) zur Therapie eines anderen Patienten eingesetzt.

Alter­nativ dazu werden die Fische anderenorts nur für die Therapie eines indivi­du­ellen Patienten einge­setzt und nach Abschluss dessen Behandlung getötet, um jegliches Risiko der mikro­bio­lo­gi­schen Übertragung von Krank­heits­er­regern von Patient zu Patient durch die Fische auszuschließen.

Zurzeit werden Garra rufa frei und ohne Restrik­tionen sogar im Internet gehandelt.

Daraus ergibt sich die Frage, ob der gewerb­liche Einsatz von Kangal­fi­schen (Garra rufa) zu Wellness­zwecken o. ä. mit den Grund­sätzen des Tierschutzes vereinbar sein kann.

Diese Frage ist im Hinblick auf kosme­tische Zwecke eindeutig zu verneinen, da Fische als Wirbel­tiere den unein­ge­schränkten Schutz des TierSchG genießen. Eine gewerbs­mäßige Haltung von Garra rufa im vorge­nannten Sinne ist mit den Grund­sätzen des ethischen Tierschutzes nicht vereinbar, weil durch die Haltung den Fischen unver­meidbare Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt werden, die mit einem vernünf­tigen Grund nicht in Einklang zu bringen sind.” 

(Quelle: http://www.lanuv.nrw.de/agrar/tiergesundheit/tierschutz/kangal.htm)

Offizielle Rundver­fügung des  Landes­amtes für Natur, Umwelt und Verbrau­cher­schutz in NRW (.PDF)

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