Sachkundenachweis in Süßwasseraquaristik

Sachkundenachweis für Knabberfische / Kangalfische / Garra rufa

Sachkundenachweis in Süßwasseraquaristik

Gemäß dem Tierschutzgesetz §11 ist für die gewerbliche Nutzung von Wirbeltieren ein Sachkundnachweis erforderlich. Für Garra rufa (Medifische / Knabberfische / Kangalfische), welche ebenfalls Wirbeltiere sind, gilt dieses Gesetz. Hier bnötigt man den Sachkundnachweis in Süßwasseraquaristik.

Der Sachkundenachweis in Süßwasseraquaristik ist eine Schulung mit anschließender Multiply-Choice-Prüfung, ähnlich wie der Theorieprüfung beim erlangen eines Führerscheins. Zum Erwerb des Nachweises muss der Teilnehmer Grundkenntnisse in der Süßwasseraquaristik beherrschen. Hierzu zählt die Kenntnis über Süßwasserfische, Süßwasseraquarien und Aquarientechnik.

Der Nachweis wird benötigt wenn man mit Süßwasserfischen gewerblich arbeitet. Zum Beispiel in einem Zoofachhandel oder aber auch beim Betrieb eines Fisch-SPAs mit Knabberfischen / Kangalfischen.

Der Nachweis kann in einige Fällen wegfallen, wenn ein entsprechendes Darlegen fundierter Kenntnisse in dem Bereich der Aquaristik den zuständigen Amtsveterinär überzeugen, welcher sich in seinem individuellen Assessment von der Eignung des Vorsprechenden überzeugt.

Einfacher ist es in der Regel die Schulung mit anschließender Prüfung abzulegen und damit den Nachweis beim Tierarzt der zuständigen Verwaltung vorzulegen.

Grundsätzlich ist ein Sachkundenachweis in Süßwasseraquaristik unseren Erfahrungen nach nützlich, jedoch ist der Betrieb eines Süßwasserbeckens mit Garra rufa / Kangelfischen / Knabberfischen keine Hexerei und kann bereits von 8-Jährigen gemeistert werden, welche keine Schulung hatten. Rechtlich gesehen sichert sich der Amtsveterinär durch das akzeptieren einer Sachkundeprüfung ab und in dem Fall das Sie etwas verbocken sollten, wären Sie als Sachkundige Person haftbar.

In einigen Ausnahmefällen kommen Sie trotz Sachkundenachweis nicht um ein Assessment des Amtsveterinär herum, da dieser in seinem Bereich die Verantwortung trägt und sich mehrfach absichern möchte, bevor die Genehmigung zum Betrieb eines Fisch-SPA erteilt wird. Jedoch sollte man hier keine Panik haben. Wo ein Wille ist, ist auch immer ein Weg.

Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen unseren Business Plan für den Betrieb eines eigenen Fisch-SPA zu lesen, bevor sie sich mit einem Amtstierarzt in Verbindung setzen oder irgendwelche Prüfungen ablegen.

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