Fisch SPA eröffnen

Fisch SPA eröffnen: Wie eröffne ich ein Knabberfisch-SPA bzw. Was benötige ich zur Eröffnung eines eigenen Knabberfisch-SPA?

In der Redaktion von MEDIFISCH.de ist die Frage zur Eröffnung eines eigenen gewerblichen Fisch-SPA-Betriebs eine mit der häufigsten gestellten. Diese wird gefolgt von: Was benötige ich zur Eröffnung eines Knabber-Fisch-SPA?

Es ist alles halb so kompliziert wie es scheint. Auch wenn einem Zeitungen und Ämter gerne alles möglichst kompliziert schildern. Die größte Hürde wurde bereits von vielen Anbietern genommen und davon profitieren nun die Nachzügler. Die Avantgarde hatte vielerorts mit lokalen Amtsveterinären zu ringen und bezwang deren Desinformation in Rechtsstreitigkeiten vor Verwaltungsgerichten wie Köln bzw. Gelsenkirchen (diese Fälle wurden sogar von Mainstream-Medien aufgegriffen und bekannt gemacht). Gewünscht hätte sich MEDIFISCH schon damals das der ein oder andere Fall vor einen Oberverwaltungsgericht geklärt worden wäre, um die Staatskasse und die Gerichte nicht jedes mal mit den selben Lappalien zu belasten.

„In Deutschland haben wir mittlerweile eine sehr klare Tendenz über die Entscheidungen der Richter. Leider wird diese in den Ministerien nicht an die Amtsveterinäre in den Kreisverwaltungen weitergegeben.“ Schildert MEDIFISCH-Gründer Philipp Bacher. Sofern die Amtsveterinäre sich nicht selbstständig fortbilden bzw. von Ministerien auf die Fortbildungsmöglichkeit in diesem Bereich hingewiesen werden passiere dort wenig bis nichts. Die meisten seien mit der Situation überfordert und würde daher potentielle Betreiber am Telefon abwimmeln, heißt es in der MEDIFISCH-Redaktion.

MEDIFISCH empfiehlt jedem Interessenten sich eine schriftliche Stellungnahme des entscheidenen Amtsveterinäres zu besorgen.

Was wird den nun für den eigenen Betrieb eines Fisch-SPA benötigt?

Als aller Erstes benötigen Sie die Fische. Achten Sie hierbei darauf den originalen Garra rufa zu erhalten nicht einen Ableger von diesem wie zum Beispiel den Garra rufa obtusa. Dieser wird aus Indonesien importiert und in europäischen Becken zwischengelagert und dann als Eigenzucht weiterverschickt. Die Knabberfreudigkeit, das Wachstum und die Lebenserwartung entsprechen nicht den selben wie der des Originals. Ebenfalls erzielt dieser nicht die selben Ergebnisse welche in den klinischen Studien erwähnt werden.

Sollten man die Fische nicht in Ihrem bereits bestehenden Süßwasseraquarium oder Badewanne halten wollen, benötigt man natürlich noch ein Becken dafür.

Nun möchte man das ganze noch gewerbliche betreiben, dann empfiehlt sich eine Genehmigung vom Amtsveterinär. Dieser fragt in der Regel nach einem Sachkundigen in der Süßwasseraquaristik. Sollte der Betreiber selbst keinen Nachweis in Süßwasseraquaristik erbringen können, sollten dieses Knowhow durch Dritte eingebracht werden. Wer jedoch nicht erst geeignetes Personal suchen möchte, welches den Nachweis mitbringt, macht selbst eine Schulung in Süßwasseraquaristik und erbringt somit den vom Amtsveterinär gewünschten Nachweis nach $11 des Tierschutzgesetzes.

Die Sachkunde in Süßwasseraquaristik lässt sich in Tages- bzw. Wochenendseminaren erlangen. Häufig kann man das Seminar mit anschließender Prüfung zusammen Buchen. Hat man die Prüfung abgelegt bekommt man ein Zeugnis darüber und legt dies beim Amtsveterinär ab, welcher einem darauf den Betrieb genehmigt.

Zusammengefasst braucht man für ein Fisch-SPA also:

  • Garra rufa (50 Stück ab 149€ inkl. Spezialversand innerhalb Deutschlands)
  • Fisch-SPA-Becken (Doppelbecken für 2 Personen ab 550€ inkl. Versand)
  • 1l Futter für 10 Monate (Garrafeed ab 20€)
  • 2 Tage Sachkundeseminar in Süßwasseraquaristik (ab 490€ inkl. Schulung, Prüfung, Sachkunde-Ordner)
  • Sachkundeprüfung in Süßwasseraquaristik (meist im obigen Paket enthalten)
  • Genehmigung vom Amtsveterinär oder aber eine schriftliche Stellungnahme mit der Begründung zur Ablehnung (diese nutzt man dann um ein Verfahren vorm Verwaltungsgericht zu starten. Die Kosten hierfür müssen vorgeschossen werden und fallen nach ca. 10 Monaten und Urteilsspruch im Sinne des Betreibers der Staatskasse zur Last)

Die Kosten welche man einplanen sollte liegen bei:

  • Privatem Betreib: 699€ zzgl. (Wasser und Strom)
  • Gewerblichem Betrieb: 700€ + 700€ für jeden Platz (bei einem Fisch-SPA mit 4 Doppel-Plätzen wären das also 3500€

 

 

 

 

Posted in:

Schreibe einen Kommentar